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Estate Planning

Neben den klassischen notariellen Vorgängen hat die Kanzlei Truschel einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der ganzheitlichen Vermögensnachfolgeplanung (Estate Planning).

Estate Planning ist eine Schnittmenge aus den Bereichen Ehe, Partnerschaft, Familie, Erbe und Schenkung und Vorsorgevollmacht

Was ist Estate Planning?

Estate Planning ist die Anwendung des Familien-, Erb-, Sachen-, Versicherungs- und Steuerrechts zur Ordnung der persönlichen Angelegenheiten in einem nationalen oder internationalen Kontext unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Ruhestandes und der Gewissheit des Todes.

Im Erstgespräch mit den Beteiligten zeigt sich häufig, dass die Beratung und Beurkundung einzelner Gestaltungen gewünscht wird, die dem Bereich Estate Planning zuzuordnen ist, auch wenn sich die Beteiligten dessen nicht bewußt sind. Entweder werden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nachgefragt oder es steht die Übergabe einer Immobilie an. Andere wollen sich gezielt wegen eines Testaments oder eines Ehevertrages beraten lassen.

Beratung

Kennzeichnend für all diese Vorgänge ist, dass sie regelmäßig nur Teil einer erforderlichen Gesamtregelung sind, die der Notar in der Beratung gemeinsam mit den Beteiligten erarbeiten sollte.        

Was nutzt die Errichtung eines Testamentes, wenn für den Fall von Krankheit oder Koma eine Vollmacht zum Handeln für den Partner fehlt und die zeitraubende Einschaltung des Familiengerichts zur Bestellung eines Betreuers erforderlich wird? Auch ist die Errichtung eines Testaments ohne exakte Erfassung der Vermögensmassen im Vorfeld nicht sachdienlich, wenn im Falle des Ablebens des Testierenden vermeidbare Erbschaftssteuern entstehen. So kann es im Einzelfall richtig sein, zunächst das Familienvermögen so zuzuordnen, dass die gesetzlichen gegebenen Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge ausgenutzt werden.

Auch sollten bei einer testamentarischen Gestaltung Pflichtteilsansprüche bedacht werden, wie zum Beispiel Pflichtteilsansprüche von Kindern, Ehegatten und Eltern

Empfehlungen

  1. Die vorhandenen Strukturen, Vermögenswerte und Vertrauenspersonen sind zu erfassen. Die Wünsche der Beteiligten sind festzustellen.
  2. Vorhandene Ehe- und Gesellschaftsverträge sind auf die geplante Nachfolgeregelung abzustimmen; bindende Erbverträge und Testamente sind zu beachten.
  3. Regelungen für Problemkinder oder andere pflichtteilsberechtigte Personen dürfen nicht verdrängt, sondern müssen getroffen werden.
  4. Nachfolgesicherung zu Lebzeiten ist immer besser als ein Testament oder gar die gesetzliche Erbfolge; ein Unternehmertestament bleibt nur die zweitbeste Lösung nach der lebzeitigen Betriebsübergabe!
  5. Die Einschaltung des Steuerberaters insbesondere zur Vermeidung von Erbschafts- und (unerkannten) Ertragssteuern ist bei der Umsetzung der Vermögensnachfolgeplanung unverzichtbar.
  6. Die Nachfolgeplanung ist mit der Hausbank und der Versicherung abzustimmen, z.B. bezüglich Lebensversicherungen und deren Bezugsberechtigung im Todesfall.
  7. „Quidquid agis, prudenter ages et respice finem“ – „Was immer du tust, handle weise und denke an das Ende“.