Neckarsteinacher Str. 8, 69434 Hirschhorn

Erbschafts- & Schenkungs-steuer

Sie stehen vor einer Erbschaft und fragen sich, wie hoch Ihr Erbschaftssteuer Freibetrag ist? Das hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab – sei es als Kind, Enkel, Geschwister oder Neffe.

Steuerbefreiung

  • Familienwohnheim, wenn vom Ehegatten noch mind. 10 Jahre bewohnt (Kinder bei Immobilien bis max. 200 qm)
  • Hausrat bis 41.000 € bei Steuerklasse I
  • Sonstige bewegliche Sachen im Wert von € 12.000 bei Steuerklasse I (auch Steuerklasse II+III für sämtlichen Hausrat)
  • Pflegefreibetrag 20.000 € für Erben die unentgeltlich gepflegt haben

Freibeträge Erbschafts- und Schenkungssteuer

Zu beachten ist beispielsweise, dass der Freibetrag für Kinder in Höhe von Euro 400.000,00 nach jedem Elternteil gegeben ist und der Freibetrag alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden kann! Daneben verfügen Enkel über einen Freibetrag von je Euro 200.000,00 nach jedem Großelternteil. Durch vorausschauende Zuordnung des vorhandenen Familienvermögens und Berücksichtigung der Freibeträge bei der Erbeinsetzung und Anordnung von Vermächtnissen, lassen sich Erbschafts- und Schenkungssteuern weitgehend vermeiden.

Während für Verwandte 1. Grades und dem Ehegatten die Freibeträge recht üppig ausfallen, ist der Freibetrag der Geschwister, Nichten und Neffen mit Euro 20.000,00 eher gering. Dies ist vielen kinderlosen Personen nicht bewusst.

SteuerklassePersonenkreisPersönlicher Freibetrag Gem. § 1 Abs. 1 und 2 ErbStG in EUR
I
Ehegatte, eingetragene Lebenspartner
500.000,-
I
Kinder, Stiefkinder sowie Abkömmlinge vorverstorbenen Kinder und Stiefkinder
400.000,-
I
Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder
200.000,-
I
Eltern und Großeltern (bei Erbfällen)
100.000,-
IIEltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und - kinder, geschiedene Ehegatten/ Lebenspartner20.000,-
IIIÜbrige Erwerber und bei Zweckzuwendungen
20.000,-

Steuersätze

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird nach folgenden Prozentsätzen erhoben:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis ... in EuroProzentsatz in der Steuerklasse IProzentsatz in der Steuerklasse IIProzentsatz in der Steuerklasse III
75 00071530
300 000112030
600 000152530
6 000 000193030
13 000 000233550
26 000 000274050
über 26 000 000304350