Freibeträge Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuer-klasse |
Personenkreis |
Persönlicher Freibetrag Gem. § 1 Abs. 1 und 2 ErbStG in EUR |
I |
Ehegatte, eingetragene Lebenspartner |
500.000,- |
I |
Kinder, Stiefkinder sowie Abkömmlinge vorverstorbenen Kinder und Stiefkinder |
400.000,- |
I |
Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder |
200.000,- |
I |
Eltern und Großeltern (bei Erbfällen) |
100.000,- |
II |
Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und - kinder, geschiedene Ehegatten/ Lebenspartner |
20.000,- |
III |
Übrige Erwerber und bei Zweckzuwendungen |
20.000,- |
Steuerbefreiung
- Familienwohnheim, wenn vom Ehegatten noch mind. 10 Jahre bewohnt (Kinder bei Immobilien bis max. 200 qm)
- Hausrat bis 41.000 € bei Steuerklasse I
- Sonstige bewegliche Sachen im Wert von € 12.000 bei Steuerklasse I (auch Steuerklasse II+III für sämtlichen Hausrat)
- Pflegefreibetrag 20.000 € für Erben die unentgeltlich gepflegt haben
Steuersätze
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird nach folgenden Prozentsätzen erhoben:
Wert des steuerpflichtigen |
Prozentsatz in der Steuerklasse |
||
I |
II |
III |
|
75 000 |
7 |
15 |
30 |
300 000 |
11 |
20 |
30 |
600 000 |
15 |
25 |
30 |
6 000 000 |
19 |
30 |
30 |
13 000 000 |
23 |
35 |
50 |
26 000 000 |
27 |
40 |
50 |
über 26 000 000 |
30 |
43 |
50 |
Zu beachten ist beispielsweise, dass der Freibetrag für Kinder in Höhe von Euro 400.000,00 nach jedem Elternteil gegeben ist und der Freibetrag alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden kann! Daneben verfügen Enkel über einen Freibetrag von je Euro 200.000,00 nach jedem Großelternteil. Durch vorausschauende Zuordnung des vorhandenen Familienvermögens und Berücksichtigung der Freibeträge bei der Erbeinsetzung und Anordnung von Vermächtnissen, lassen sich Erbschafts- und Schenkungssteuern weitgehend vermeiden.
Während für Verwandte 1. Grades und dem Ehegatten die Freibeträge recht üppig ausfallen, ist der Freibetrag der Geschwister, Nichten und Neffen mit Euro 20.000,00 eher gering. Dies ist vielen kinderlosen Personen nicht bewusst.